VBGL – Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-,
Speditions- und Logistikunternehmer
in der Fassung vom 17. März 2015
Präambel
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
empfiehlt den seinen Mitgliedsorganisationen angeschlossenen Güterkraft-
verkehrs- und Logistikunternehmern die nachstehenden Vertragsbedingun-
gen unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Auftragge-
bern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu
folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.
I. Frachtgeschäft einschließlich Spedition im Selbsteintritt
Der Unternehmer im Frachtgeschäft sowie im Beförderungsgeschäft bei der
Spedition im Selbsteintritt wird nachfolgend in diesem Abschnitt als Frachtführer bezeichnet.
§ 2 Informationspflichten des Auftraggebers und Fahrzeuggestellung
§ 3 Übergabe des Gutes
§ 4 Frachtbrief/Begleitpapier
§ 5 Verladen und Entladen
§ 6 Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung der Be- oder Entladezeit
§ 6a Gestellung des Fahrzeugs
§ 7 Gefährliches Gut
§ 8 Ablieferungsquittung
§ 9 Lohnfuhrvertrag
§ 10 Abfall- und Entsorgungstransporte
II. Speditions-, Logistik- und Lagergeschäft
Der Unternehmer im Speditions-, Logistik und Lagergeschäft im Sinne von § 1
wird nachfolgend als Spediteur bezeichnet.
§ 11 Interessenwahrungs- und Sorgfaltspflicht
§ 12 Leistungsumfang
§ 13 Vereinbarung besonderer Bedingungen
§ 14 Auftrag, Übermittlungsfehler, Inhalt, besonders wertvolles oder gefährliches Gut
§ 15 Zollamtliche Abwicklung
§ 16 Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers
§ 17 Kontrollpflichten des Spediteurs
§ 18 Quittung
§ 19 Weisungen
§ 20 Frachtüberweisung, Nachnahme
§ 21 Fristen
§ 22 Hindernisse
§ 23 Ablieferung
§ 24 Lagerung
§ 25 Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs
§ 26 Aufwendungen des Spediteurs, Freistellungsanspruch
III. Haftung
§ 27 Haftung aus Frachtverträgen
§ 28 Grundsätze der Haftung aus Speditionsverträgen
§ 28 a Haftung des Auftraggebers
§ 29 Beschränkung der Haftung aus Speditionsverträgen
§ 30 Haftung bei verfügter Lagerung
§ 31 Haftung bei logistischen Dienstleistungen
§ 32 Qualifiziertes Verschulden
§ 32a gesetzliche Haftung
IV. Versicherung
§ 33 Haftpflichtversicherung
§ 34 Versicherungsbesorgung
V. Sonstige Bestimmungen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und
Logistikunternehmer (im Folgenden Unternehmer)
§ 35 Nachnahme
§ 36 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
§ 37 Verpackung, Verwiegung und Untersuchung des Gutes als Sonderleistungen
§ 38 Paletten, Ladehilfs- und Packmittel
§ 39 Verzug, Aufrechnung
§ 40 Erfüllungsort
§ 41 Gerichtsstand
§ 42 Anwendbares Recht
§ 43 Salvatorische Klausel