(HGB) Handesgesetzbuch
(Güter-) Transportrecht nach dem Transportrechtsreformgesetz (TRG)
§ 476 Reeder
Reeder ist der Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch Seefahrt betriebenen Schiffes.
Reeder ist der Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch Seefahrt betriebenen Schiffes.