VBGL – Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-,
Speditions- und Logistikunternehmer

in der Fassung vom 17. März 2015

Präambel

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
empfiehlt den seinen Mitgliedsorganisationen angeschlossenen Güterkraft-
verkehrs- und Logistikunternehmern die nachstehenden Vertragsbedingun-
gen unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Auftragge-
bern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu
folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.

§ 1 Geltungsbereich

I. Frachtgeschäft einschließlich Spedition im Selbsteintritt

Der Unternehmer im Frachtgeschäft sowie im Beförderungsgeschäft bei der
Spedition im Selbsteintritt wird nachfolgend in diesem Abschnitt als Frachtführer bezeichnet.

§ 2 Informationspflichten des Auftraggebers und Fahrzeuggestellung
§ 3 Übergabe des Gutes
§ 4 Frachtbrief/Begleitpapier
§ 5 Verladen und Entladen
§ 6 Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung der Be- oder Entladezeit
§ 6a Gestellung des Fahrzeugs
§ 7 Gefährliches Gut
§ 8 Ablieferungsquittung
§ 9 Lohnfuhrvertrag
§ 10 Abfall- und Entsorgungstransporte

II. Speditions-, Logistik- und Lagergeschäft

Der Unternehmer im Speditions-, Logistik und Lagergeschäft im Sinne von § 1
wird nachfolgend als Spediteur bezeichnet.

§ 11 Interessenwahrungs- und Sorgfaltspflicht
§ 12 Leistungsumfang
§ 13 Vereinbarung besonderer Bedingungen
§ 14 Auftrag, Übermittlungsfehler, Inhalt, besonders wertvolles oder gefährliches Gut
§ 15 Zollamtliche Abwicklung
§ 16 Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers
§ 17 Kontrollpflichten des Spediteurs
§ 18 Quittung
§ 19 Weisungen
§ 20 Frachtüberweisung, Nachnahme
§ 21 Fristen
§ 22 Hindernisse
§ 23 Ablieferung
§ 24 Lagerung
§ 25 Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs
§ 26 Aufwendungen des Spediteurs, Freistellungsanspruch

III. Haftung

§ 27 Haftung aus Frachtverträgen
§ 28 Grundsätze der Haftung aus Speditionsverträgen
§ 28 a Haftung des Auftraggebers
§ 29 Beschränkung der Haftung aus Speditionsverträgen
§ 30 Haftung bei verfügter Lagerung
§ 31 Haftung bei logistischen Dienstleistungen
§ 32 Qualifiziertes Verschulden
§ 32a gesetzliche Haftung

IV. Versicherung

§ 33 Haftpflichtversicherung
§ 34 Versicherungsbesorgung

V. Sonstige Bestimmungen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und
Logistikunternehmer (im Folgenden Unternehmer)

§ 35 Nachnahme
§ 36 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
§ 37 Verpackung, Verwiegung und Untersuchung des Gutes als Sonderleistungen
§ 38 Paletten, Ladehilfs- und Packmittel
§ 39 Verzug, Aufrechnung
§ 40 Erfüllungsort
§ 41 Gerichtsstand
§ 42 Anwendbares Recht
§ 43 Salvatorische Klausel