VBGL – Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-,
Speditions- und Logistikunternehmer
§ 37 Verpackung, Verwiegung und Untersuchung des Gutes als Sonderleistungen
(1) Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung nicht
- die Verpackung des Gutes,
- die Verwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder
Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich. Die Bestimmung in § 3 Abs. 4 für das Frachtgeschäft bleibt unberührt.
(2) Die Tätigkeiten nach Absatz 1 sind gesondert zu vergüten.